Vertrag über einen e-Learning-Kurs


Immer mehr Trainer setzen auf e-Learning und bieten ihre Seminare via Internet an. Im Unterschied zu Präsenztrainings werden e-Learning-Kurse jedoch vertragsrechtlich wie klassische Fernlehrgänge behandelt. D.h. für Sie als Trainer: Beim Vertragsabschluss müssen Sie unbedingt auf die im Fernunterrichtsgesetz festgelegten Regelungen achten. Wie ein Vertrag für einen e-Learning-Kurs gestaltet werden kann, zeigt die Mustervorlage von managerSeminare.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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