Petition läuft dem Ende entgegen

Wie geht es weiter mit der Umsatzsteuer?

Am 19. November 2012 endet die Mitzeichnungsfrist der Petition gegen die Umsatzsteuerbefreiung von Weiterbildungsleistungen. Obwohl die Neuregelung der Bildungsleistungen aus dem Jahressteuergesetzentwurf 2013 ohnehin bereits gestrichen wurde, sollte die Weiterbildungsbranche ihre Augen weiterhin aufmerksam nach Berlin richten. managerSeminare mit einem Überblick über den Stand der Dinge.

Knapp 2.000 Personen haben bislang die Petition mitgezeichnet, die der Q-Pool, die Qualitätsgemeinschaft internationaler Wirtschaftstrainer und -berater, vor knapp einem Monat beim Deutschen Bundestag eingegeben hat. Seitdem reißen die Nachfragen in der Redaktion nicht ab, ob es denn überhaupt Sinn habe, die Petition zu unterzeichnen. Denn kurz vor Annahme der Petition kam bereits die Meldung, dass die Neuregelung der Bildungsleistungen aus dem Jahressteuergesetzentwurf 2013 gestrichen wurde. „Die aktuelle Petition läuft ins Leere, denn die Forderung der Petition ist schließlich im Kern bereits erfüllt worden“, urteilt etwa Dirk Platte, Justiziar im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dessen Mitglieder als Veranstalter von Kongressen und Seminaren ebenfalls betroffen gewesen wären. Anders sieht das Marion Rosenkranz, die im Auftrag des Q-Pool die Petition eingegeben hat: „Jede Petition findet Beachtung. Das heißt: Der parlamentarische Petitionsausschuss schaut sie sich an. Selbst bei weniger als 50.000 Mitzeichnern."

Faktisch geht das Jahressteuergesetz 2013, so wie es sich derzeit darstellt, nun erst mal in den Bundesrat (voraussichtlicher Termin: 23.11.). Und es ist abzusehen, dass der Bundesrat eine ablehnende Haltung dazu einnehmen wird, weil er mit anderen Punkten darin (besonders: verkürzte Aufbewahrungsfristen von Belegen) nicht einverstanden ist. Er wird dann, wie es in solchen Fällen üblich ist, den Vermittlungsausschuss einschalten. Und dort wird alles wieder neu aufgerollt. Ob dann allerdings auch der Punkt Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen wieder zur Disposition steht, ist fraglich bzw. laut Carsten Löwe auch eher unwahrscheinlich: „Das hat wahrscheinlich keine hohe Priorität", mutmaßt der Geschäftsführer des Wuppertaler Kreises, dem Dachverband der Weiterbildungseinrichtungen der Wirtschaft.

Gesetzgeberisch wird sich in der Angelegenheit nach Einschätzung der Experten vermutlich bis zur nächsten Bundestagswahl gar nichts mehr tun. Löwe glaubt noch nicht einmal, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung für das Jahr 2014 auf den Weg gebracht werden wird: „Weil sich die Regierung nach der Wahl erst wieder neu aufstellen muss.“ Aus seiner Sicht ist es wahrscheinlich, dass die Sache ernsthaft erst im Jahr 2014 wieder akut wird.

Fraglich ist freilich, unter welcher Regierung. Dass bei der jetzigen Regierung die Botschaft durchaus angekommen ist, davon immerhin sind viele Experten überzeugt. So etwa Professor Dr. Karl-Georg Loritz vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht an der Uni Bayreuth. Als Sachverständigen hatte ihn der Finanzausschuss des Bundestages am 26. September zu einer öffentlichen Anhörung bestellt. Loritz schrieb uns Folgendes: „Die Parlamentarier haben offenbar diese Anhörung und die Bedenken der Sachverständigen ernst genommen. Ich hatte den Eindruck, dass manchem Parlamentarier nicht bewusst war, welche negativen Folgen die zwingende Umsatzsteuerbefreiung der gewerblichen Seminaranbieter mit sich brächte. Ich kann mir vorstellen, dass man für einen vernünftigen Vorschlag dankbar ist. In jedem Fall sollte man nicht abwarten, was passiert, sondern aktiv werden."

So lautet das Fazit aller, die sich bislang mit dem Thema beschäftigt haben: weiter dran bleiben, aufmerksam beobachten, was sich in Berlin tut und vor allem weiterhin mit den Abgeordneten sprechen.

13.11.2012
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