Twittwoch diskutierte über Twitter und Recht

Das Bild ist sehr klein und der Text sehr kurz: Und doch haben die 140 Zeichen, die via Twitter in die Welt hinausposaunt werden, rechtliche Relevanz. Das zeigte der Twittwoch vergangene Woche in Köln. Geladen war u.a. der Rechtsanwalt Henning Krieg.

Twittwochs finden in verschiedenen großen Städten statt und - wie der Name andeutet - immer Mittwochs. Hinter den Veranstaltungen steckt ein eingetragener Verein, der Twittwoch e.V., der sich zum Ziel gesetzt hat, Unternehmen, deren Mitarbeiter und Selbstständige an Social Media heranzuführen, voneinander zu lernen und sich auszutauschen. Jeder kann da mitwirken, ob als Autor, Vortragender oder Besucher, das Engagement ist aber immer ehrenamtlich. Von dem Twittwoch in Köln hatte ich über Xing erfahren, 70 Besucher waren zugelassen, die Veranstaltung, die ab 19.30 Uhr im Atelier Colonia stattfand, war ausgebucht. Drei Vorträge standen auf der Agenda: Twitter und Recht, Online-Reputation und Twitter in Unternehmen. Den dritten habe ich nicht mehr gehört, den zweiten fand ich inhaltlich schwach, den ersten aber sehr hörenswert.

Rechtsanwalt Henning Krieg von der Kanzlei Osborne Clarke in Köln klärte über die rechtliche Situation auf. Die erste wichtige Aussage: Microblogging ist rechtlich relevant, und zwar etwa in den Feldern Marken- und Namensrechte, Wettbewerbsrecht, Äußerungsrecht. Wenig überraschend: Auch via Twitter darf man keine Unwahrheiten verbreiten, und Meinungsäußerungen dürfen die Grenze der Schmähkritik nicht überschreiten. Auch das Urheberrecht ist bei einzelnen Tweets nicht ausgeschlossen, Retweets sind aber dennoch wohl zulässig. Marken- und Namensrechte dürfen nicht verletzt sein, und es besteht, obwohl Twitter das nicht explizit einfordert, vermutlich eine Impressumspflicht. Privatpersonen müssten daher die eigene Adresse angeben, weswegen sie sich bei allzu offenherzigen Äußerungen (etwa über Urlaubszeiten) Gedanken über Sicherheitsrisiken machen sollten. Microbloggenden Mitarbeitern, Selbstständigen und Unternehmern empfahl Krieg, im Feld "Web" einen Link zu der externen Unternehmensseite mit ordnungsmäßen Impressum zu setzen. Auch das Feld "Bio" lässt sich dafür nutzen. Krieg verwies u.a. noch darauf, dass bei Direct Messages dasselbe gilt, was auch bei dem sonstigen Versand elektronischer Post gilt: Hat der Adressat nicht eingewilligt, gilt Werbung als unzumutbare Belästigung.

Fazit: Alles in allem nichts wirklich Überraschendes, die vielen Nachfragen aus dem Publikum zeigten jedoch, dass Unsicherheit herrscht. Krieg beruhigte dergestalt: In Deutschland wurde bislang bei Vorstößen (noch?) nicht wirklich hart geschossen...

Zum Nachlesen, Vertiefen, Weiterfragen: Hier gibts eine Präsentation von Krieg mit den auch in Köln präsentierten Charts.

14.03.2010
Wir setzen mit Ihrer Einwilligung Analyse-Cookies ein, um unsere Werbung auszurichten und Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Bei dem eingesetzten Dienstleister kann es auch zu einer Datenübermittlung in die USA kommen. Ihre Einwilligung bezieht sich auch auf die Erlaubnis, diese Datenübermittlungen vorzunehmen.

Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Risiken finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren
nach oben Nach oben