Nach dem Spiel ist vor dem Spiel, heißt es für Sportler. Für Selbstständige heißt es: Nach der Steuererklärung ist vor der Steuererklärung. Wer seine Einkommensteuerklärung fristgerecht zum 31. Mai abgegeben hat, kann sich jetzt nicht zurücklehnen. Denn nur, wenn Trainer bereits im laufenden Jahr die Vorgaben des Finanzamts im Kopf haben, können sie Belege und Rechnungen auf notwendige Formalien überprüfen. Seit einigen Jahren müssen hier nämlich genau festgelegte Kriterien erfüllt werden. Sie zu kennen und zu beachten, erspart mögliche Unannehmlichkeiten mit dem Finanzamt – und demonstriert Professionalität gegenüber dem Auftraggeber.
Zu den Pflichtangaben auf jeder Rechnung gehören unter anderem das Datum der Lieferung bzw. der Leistung und die genaue Beschreibung derselben. Insbesondere zu diesen beiden Punkten haben die Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof mehrere Urteile erlassen zugunsten der Finanzverwaltung. So muss die Leistungsbeschreibung eine eindeutige Identifizierung des Leistungsgegenstandes ermöglichen. Bei Trainern reicht es, wenn sie Seminartitel und Termin der Veranstaltung angeben. Bei Beratungen und Coachings sollten ein Stichwort zum Inhalt, z.B. 'Beratung zum Thema Mitarbeiterführung', und das Datum, an dem die Beratung stattgefunden hat, auf der Rechnung festhalten werden.
Extras:- Termintipp: Seminar über steuerliches Basiswissen
- Checkliste: Was auf der Rechnung stehen muss