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Übersicht AnsprechpartnerBeitrag von Guido Wolf und Tim Kaufhold aus managerSeminare 285, Dezember 2021
Um redliches und rechtskonformes Verhalten in Organisationen zu stärken, wurde die sogenannte „Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden“ beschlossen. Sie ist bis zum 17. Dezember 2021 durch ein konkretisierendes nationales Gesetz umzusetzen. Unterbleibt dies – wonach es im Fall Deutschlands (Stand November 2021) aussieht – so wird in Rechtsfällen unmittelbar auf die Bestimmungen der EU-Richtlinie zurückgegriffen. Als Mindeststandard gelten alle nachfolgend genannten Aspekte davon unabhängig ohnehin in jedem Fall.
Ziel ist der Schutz von Whistleblowern vor Repressalien wie Mobbing, Diskriminierung oder Kündigung. Künftig müssen Arbeitgeber beweisen, dass die Kündigung eines Whistleblowers keine Vergeltungsmaßnahme für gemeldete Hinweise darstellt, die sich gegen das Unternehmen richten.
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