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Unterhaltszahlungen bei Fortbildungen zum Teil gestrichen

'Das Unterhaltsgeld bei Teilnahme an beruflichen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen wird künftig als Ermessensleistung stärker nach arbeitsmarktpolitischen Notwendigkeiten gewährt'. So heißt es in einer Verlautbarung des Bundesministerium für Arbeit. Die Förderung von sogenannten 'zweckmäßigen' Fortbildungen und Umschulungen (Aufstiegsfortbildungen) wird gestrichen. In laufenden Fällen werden die Leistungen bis zum Ende der Maßnahme weitergezahlt.
Quelle: Training aktuell 02/94, Februar 1994
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