In den vergangenen Wochen hat ein Thema die Weiterbildungsbranche in Aufruhr versetzt: die geplante Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen. Die war im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 vorgesehen. Mittlerweile ist zwar das Bundesfinanzministerium – vermutlich auch durch den Druck seitens der Bildungsverbände – zurückgerudert und hat diesen Passus aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Aufatmen können die Anbieter allerdings noch nicht. Denn die Umsatzsteuerbefreiung ist eine EU-Richtlinie, die nun auf dem Verwaltungsweg umgesetzt werden könnte.
Doch was steckt überhaupt hinter der Aufregung um die drohende Steuerbefreiung? Die ursprüngliche Idee dahinter: Für den Endverbraucher soll Bildung preiswerter werden, um so die Weiterbildungsbeteiligung zu steigern. Das klingt auch für die Anbieter erst einmal positiv – weniger Steuern gleich weniger Kosten, könnte man meinen.
Nicht aber in diesem Fall. Denn für Bildungsanbieter im B2B-Bereich – also den Großteil der kommerziellen Trainingsfirmen – fällt mit der Umsatzsteuer auch der Vorsteuerabzug weg. Das heißt: Für ihre Eingangsleistungen wie Raummieten, Honorare, Reisekosten, Seminarunterlagen oder Werbung können sie nicht länger die dafür bezahlte Mehrwertsteuer beim Finanzamt geltend machen. Für viele Weiterbildner bedeutet das, dass ihre Kosten deutlich steigen würden. Training aktuell entwirft drei Szenarien, wie sich die Neuregelung auf die Branche auswirken könnte.
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