Viel Aufregung um die Premiere, aber von der Verlängerung nimmt dann kaum einer Notiz: Dem Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche geht es wie einem Theaterstück. Dabei hätte die politische Entscheidung Aufmerksamkeit verdient. Denn am 26. Juni 2013 hat das Bundeskabinett eine Verlängerung des Tarifvertrages bis zum 31. Dezember 2015 beschlossen. Damit ist klar, dass der Mindestlohn ein fester Bestandteil der Branche wird.
Rückblick: Nach einer acht Jahre dauernden politischen Auseinandersetzung tritt vor einem Jahr, am 1. August 2012, der erste Tarifvertrag der Weiterbildungsbranche in Kraft. 12,60 Euro in West- und 11,25 Euro in Ostdeutschland sieht er für die fest angestellten Dozenten der beruflichen Weiterbildung vor. Ein Meilenstein, aber kein großer Wurf, denn der Wirkungskreis ist stark eingeschränkt. So gelten die Lohnuntergrenzen nur für Träger, die Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterbilden. 'Natürlich hätten wir den Geltungsbereich gerne auf die ganze Branche ausgedehnt', erklärt Petra Gerstenkorn von ver.di. 'Aber das war utopisch. Wir haben uns deshalb auf den Bereich konzentriert, in dem die sozialen Verwerfungen am größten waren.'
Neben dem Wirkungskreis ist auch die Laufzeit des ersten Tarifvertrages beschränkt – auf ein Jahr. In dieser kurzen Spielzeit hat der Mindestlohn keine bedeutende Rolle: 'Spürbare Veränderungen durch den Tarifvertrag hat es während der einjährigen Laufzeit noch nicht gegeben', gibt Gewerkschafterin Gerstenkorn zu. Zwar hätten einige Arbeitgeber den Lohn sofort umgestellt, aber das Gros der Träger reagierte verhalten: 'Viele Anbieter haben einfach abgewartet, ob die Verträge und die Allgemeinverbindlichkeit überhaupt verlängert werden', so Thiemo Fojkar, Vorsitzender des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB), der an der Seite der Gewerkschaften für die Lohnuntergrenzen gekämpft hat.
Extras:- Infokasten: Der Tarivertrag - aktueller Stand
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