Für alle Fragen rund um unsere Webseite, unsere Medien und Abonnements finden Sie hier den passenden Ansprechpartner:
Übersicht AnsprechpartnerBeitrag von Sabine Gewehr aus Training aktuell 09/21, September 2021
Wer selbstständig tätig ist und Wissen vermittelt – etwa als Trainerin oder Trainer –, entspricht dem weit gefassten sozialrechtlichen Lehrerbegriff und ist somit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das betrifft diejenigen, die keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden beschäftigen. Freie Mitarbeitende und ein Minijobber zählen dabei nicht als Mitarbeitende. Mehrere Minijobber, die insgesamt mehr als 450 Euro pro Monat verdienen, werden jedoch wie ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeitender gewertet.
Beraterinnen und Berater lösen die Probleme ihrer Klientel und vermitteln dabei auch Wissen. Da dies allerdings immer in Bezug auf einen konkreten Auftrag geschieht, fällt diese Tätigkeit nicht unter den Lehrerbegriff. Entsprechend sind Beraterinnen und Berater auch nicht rentenversicherungspflichtig.
Wie sieht es nun bei Coachs aus? Die meisten Coachs begreifen sich weder als Lehrende noch als Beratende. Bei einem Coaching werden jedoch stets individuelle Entscheidungen und Verhaltensänderungen des Coachees vorbereitet. Wissen wird also auch im Coaching immer mit einem konkreten Anwendungsbezug vermittelt, sodass Coachs sozialrechtlich gesehen Berater sind. Diese juristische Abgrenzung von Lehrern und Beratern ist für den Fall der Einzelarbeit eines Beraters mit einem Klienten durch das Bundessozialgericht in dem Urteil vom 23.4.2015 (Aktenzeichen: B 5 RE 23/14 R) bestätigt worden.
mit unserer Testmitgliedschaft von Training aktuell:
für nur 10 EUR einen Monat lang testen
Zugriff auf alle Artikel von Training aktuell
Kostenfreier Testzugriff auf den trainerkoffer
Sofortrabatte für Bücher, Trainingskonzepte & Toolkits