Organisation

Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständig oder frei?

Viele Trainer, die als Freie für Weiterbildungsunternehmen arbeiten, sind eigentlich scheinselbstständig. Bei einer Betriebsprüfung kann das fatale Konsequenzen haben – sowohl für das Unternehmen als auch für den einzelnen Trainer. Anwältin Sabine Gewehr erklärt, wie hohe Nachzahlungen vermieden werden können.
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Weiterbildungsunternehmen arbeiten oft mit selbstständigen Trainern zusammen, die als freie Mitarbeiter Seminare geben. Bei den regelmäßigen Betriebsprüfungen der Rentenversicherung ist die genaue Prüfung der Umstände dieser Zusammenarbeit unter dem Aspekt der Scheinselbstständigkeit aktuell ein Schwerpunktthema. Häufig wird im Rahmen der Betriebsprüfung eine abhängige Beschäftigung des Trainers festgestellt. Aus dem freien Mitarbeiter wird ungewollt ein Angestellter, und das Unternehmen muss Sozialversicherungsbeiträge für die Vergangenheit nachzahlen.

Je nach Anzahl der freien Mitarbeiter kann das zu Beitragsnachforderungen von mehr als 100.000 Euro führen. Außerdem ergeben sich steuerrechtliche Konsequenzen, die das Unternehmen zusätzlich belasten. Auch für den freien Mitarbeiter können sich aus einer Betriebsprüfung Beitragsnachzahlun­gen ergeben. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig Rechtssicherheit zu schaffen.

Der Musterfall: Ein Weiterbildungsunternehmen führt berufliche Qualifizierungsmaßnahmen durch. Die vier Kursleiter haben jeweils für die Dauer einer Maßnahme Verträge als freie Mitarbeiter. Sie organisieren die Maßnahme, erteilen Unterricht und nehmen Prüfungen ab. Seit Gründung des Unternehmens 2003 erfolgt die Zusammenarbeit auf diese Weise. Neben den Kursleitern und weiteren Dozenten beschäftigt das Unternehmen eine angestellte Bürokraft. Wegen dieser sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten finden regelmäßig Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) statt, die bisher ohne Beanstandungen verliefen. In der Prüfung im August 2012 nehmen sich die Prüfer erstmals die Verträge der freien Mitarbeiter vor und lassen sich detailliert die tatsächliche Zusammenarbeit erläutern. Außerdem fragen die Betriebsprüfer die freien Mitarbeiter, ob diese auch Aufträge von anderen Auftraggebern haben, ob sie eigene Mitarbeiter beschäftigen, ein eigenes Büro angemietet haben, wer die Unterrichtsmaterialien für die Kurse stellt, wie die Unterrichtsinhalte festgelegt werden ...

Extras:
  • Statusfeststellungsverfahren: Erläuterungen zu Antragsteller, Zeitpunkt, Bedingungen
  • Check: Die wichtigsten Argumente gegen Scheinselbstständigkeit

Autor(en): Sabine Gewehr
Quelle: Training aktuell 10/12, Oktober 2012, Seite 36-38
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