Als Selbstständiger falle ich nicht unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht – davon gehen viele Trainer, Coachs und Berater aus. Doch das ist meist ein Irrtum, der sie teuer zu stehen kommen kann. Denn wenn die Rentenversicherung auf sie aufmerksam wird, kommen auf einen Schlag erhebliche Nachforderungen auf sie zu.
Und das geht schneller als gedacht: Wer angestellt ist oder das früher einmal war, erhält routinemäßig früher oder später von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) seinen Versicherungsverlauf zugeschickt. Er hat dann Gelegenheit, die Angaben zu prüfen, bevor die gespeicherten Daten festgeschrieben werden. Bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit endet der Versicherungsverlauf mit der letzten Beschäftigung. So entsteht eine Lücke im Versicherungsverlauf, eine ungeklärte Zeit. Wenn sich solch ein Loch auftut, fordert die DRV bei dem Betroffenen Angaben zu der ausgeübten Tätigkeit an.
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