Gemeinsam ist man weniger allein: Diesen Spruch nehmen sich Trainer zu Herzen, die sich für Projekte zusammenschließen. Im Zeitmanagement-Kurs arbeiten dann zwei gleichberechtigte Seminarleiter zusammen; die Mediatoren-Ausbildung läuft mit einem Co-Trainer, und für das Führungskräfteseminar wird ein Spezialist für pferdegestütztes Coaching hinzugezogen. All diesen Situationen ist eins gemein: Sobald die Arbeitsteams ans Werk gehen, sind sie – ausgesprochen oder nicht – eine rechtliche Verbindung eingegangen, bei der sowohl der Gewinn als auch das Risiko geteilt werden. Das bedeutet, dass alle haften, wenn etwas schiefgeht.
Der Ernstfall kann schnell eintreten: Im Hochseilgarten in Bad Tölz etwa bricht sich ein Teilnehmer ein Bein, weil der Trainer eine verwirrende Anweisung gegeben hat. Oder der Co-Trainer wird krank, und die Hälfte des Seminars kann nicht stattfinden. Jetzt wird es teuer, denn der Beinbruch muss verarztet und mit Schmerzensgeld versüßt werden, und auch die unzufriedenen Teilnehmer wollen ihr Geld zurück. Aus der kollegialen Kooperation wird schnell eine Streit-Genossenschaft, denn keiner will zahlen.
Um Unwägbarkeiten zu vermeiden, gilt es, sich bereits im Vorfeld einer Kooperation über zwei Dinge klar zu werden: Wie ist die Zusammenarbeit rechtlich zu werten? Welche Regelungen sollten wir schriftlich festhalten? Ein paar Formulierungen sorgen für Klarheit und vermeiden Streit.
Extra:- Infokasten: Gute Verbindungen - Die Rechtsformen GmbH, UG usw.