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Privatschulen wollen geändertes Erwachsenenbildungsgesetz

Für die Finanzierung der Erwachsenenbildung muß nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Privatschulen und des Vereins für Erwachsenenbildung das niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz 'dringend' geändert werden. In einer Stellungnahme wurde diese Dringlichkeit mit dem Hinweis begründet, daß sonst die 'ohnehin schon nicht trägerneutrale Gesetzeslage' die Weiterbildungslandschaft in Niedersachsen noch mehr 'in Schieflage' geraten lasse.
Autor(en): (dpa)
Quelle: Training aktuell 05/94, Mai 1994
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