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Private Arbeitsvermittler gibt´s nun doch erst später

Die Bundesanstalt für Arbeit wies jetzt darauf hin, daß mit dem Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 erst für Mitte des Jahres gerechnet werden kann. Bis dahin sei nur in wenigen Bereichen die Erteilung von Erlaubnissen zur gewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung an Private möglich. Zuständig für das Erlaubnisverfahren seien die Landesarbeitsämter. Die Bundesanstalt für Arbeit bittet daher, sich mit Anfragen zu gegebener Zeit an das für den Wohn- bzw. Geschäftssitz zuständige Landesarbeitsamt zu wenden.
Autor(en): (eab)
Quelle: Training aktuell 06/94, Juni 1994
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