Training aktuell: Die Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen machen Präsenzveranstaltungen wieder möglich, allerdings unter teils strengen Auflagen. Welche neuen Pflichten kommen in diesem Zusammenhang auf Weiterbildner zu?
Achim Zimmermann: Grundlegend gesagt: Wenn die Location oder das Bundesland, in dem das Seminar stattfindet, Hygienevorgaben haben, etwa das Tragen von Schutzmasken oder das Einhalten bestimmter Abstandsregeln, dann ist es die Pflicht des Trainers, dafür zu sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden. Das gehört zu den Fürsorgepflichten, die sich aus dem Seminarvertrag ergeben. Wenn also jemand die Maske abnimmt, den Sicherheitsabstand nicht einhält, sofort darauf hinweisen. Wenn jemand krank erscheint, nachhaken, fragen und im Zweifelsfall zum Arzt oder nach Hause ...
Extras:
- Fürsorgepflichten in Präsenzseminaren zu Corona-Bedingungen
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