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Neue Konditionen bei Darlehen zur Förderung der beruflichen Fortbildung

Das Bundeswirtschaftsministerium erinnert daran, daß Darlehen zur Förderung von beruflichen Fortbildungen für bereits begonnene Lehrgänge bis Ende Oktober 1994 bei den Kreditinstituten beantragt werden müssen. Ab November 94 gilt, daß Darlehensanträge vor Beginn der Bildungsmaßnahme zu stellen sind. Außerdem gelten folgende Änderungen:
• Die Auszahlungsbedingungen wurden verbessert. Die erste Auszahlung für Kurse, die länger als neun Monate dauern, wurde auf 12.000 Mark erhöht.
• In das Darlehen können Fahrtkosten einbezogen werden. Dies gilt für Fahrten zwischen der Wohnung und der Bildungsstätte sowie zwischen Wohnung und Prüfungsstätte.
• Falls der Arbeitgeber einen Teil der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme trägt, kann dennoch ein Darlehen für die übrigen Kosten beantragt werden.
• Der Zinssatz im Darlehensprogramm beträgt zur Zeit in den ersten drei Jahren 5,7 %, ab dem vierten Jahr 9,7 %. Dieser Zinssatz gilt für den gesamten Zeitraum des Darlehens.
Autor(en): (eab)
Quelle: Training aktuell 11/94, November 1994
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