'Wenn man Kühn heißt, dann muss man das einfach nutzen', sagt Finanzberaterin Stefanie Kühn aus Grafing bei München. Die Finanzökonomin ist Inhaberin von 'Private Finanzplanung Kühn'. Ihr Name ist schon lange Teil des Geschäfts: Web-Workshops bietet sie unter dem Label 'Kühn Akademie online' an, ihre 'Kühn-Strategie' zur Finanzplanung veröffentlichte sie 2009 als Buch. Letztere hat sich Kühn als Marke schützen lassen. 'Bei Vorträgen hatte ich schon erlebt, dass mir gute Titel geklaut wurden', begründet Kühn diesen Schritt. 'Ich wollte auf Nummer sicher gehen.'
Diesen Wunsch teilen vermutlich viele Weiterbildner: die eigene Dienstleistung von anderen abgrenzen, das selbst entwickelte Trainingskonzept oder die Seminaridee davor schützen, von anderen abgekupfert zu werden. Grundsätzlich ist geistiges Eigentum in Deutschland zwar durch das Urheberrecht geschützt. Darüber hinaus stehen Trainern nur begrenzt rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Ein Grund: Wie Anwälte oder Notare bieten Weiterbildner eine sogenannte 'Dienstleistung höherer Art' an. 'Ein Training, eine Beratung oder ein Coaching setzt an der Persönlichkeit des Adressaten an', erklärt Rechtsanwalt Matthias Lindow, Leiter der Fachkommission Recht im Dachverband der Weiterbildungsorganisationen (DVWO). Als Arbeit am Menschen und intellektuelle Schöpfung kann sie nicht wie eine technische Entwicklung unter ein Patent gestellt werden. Auch das sogenannte Gebrauchsmusterrecht lässt sich auf Weiterbildungsangebote kaum anwenden. 'Es bezieht sich wie das Patentrecht zum größten Teil auf technische Entwicklungen und ästhetische Aufbereitungen von Produkten wie etwa die Form einer Tasse', erklärt Lindow.
Bleibt: der Markenschutz. Wie Kühn können Trainer Namen bzw. Wortkombinationen als Marke eintragen lassen.
Extras:- Vom Markennamen bis zur Eintragung: Der Weg zum Markenschutz
- Definition: Marke - Lizenzierung - Zertifizierung
- Linktipps: Hinweise auf zwei Webseiten mit weiterführenden Informationen