Wie kann die Bundesanstalt für Arbeit (BA) künftig Arbeitslose effizienter in Lohn und Brot bringen? Das war die Aufgabe der Hartz-Kommission, deren mit Spannung erwarteten Ergebisse am 16. August 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt worden sind.
Das vorliegende Konzept enthält 13 Innovationsmodule, die u.a. eine Reorganisation der BA samt der 181 Arbeitsämter vorsehen. Binnen zwei Jahren sollen aus den Amtsstuben Dienstleistungs-Zentren, so genannte Job-Center, gemacht werden. Mehr Kundenorientierung und weniger Bürokratie sind die Kernpunkte. Die Fülle von Erlassen und Dienstanweisungen soll zu Gunsten von mehr Handlungsspielräumen aufgegeben werden. Anreiz- und Bonussysteme, erfolgsorientierte Vergütung, die Anstellung strategischer Führungskräfte nur noch auf Zeit und die Öffnung der BA für Quereinsteiger, z.B. aus Zeitarbeitsfirmen, sollen für mehr Leistung und Motivation sorgen.
Gute Aussichten für Weiterbildner: Für die Entwicklung der nötigen Kompetenzen werden Qualifizierungs- und Coaching-Programme für BA-Mitarbeiter aller Ebenen vorgeschlagen. Die sind auch nötig: Im Falle der Umsetzung des Konzepts dürften die 93.000 Mitarbeiter der BA reichlich Qualifizierungsbedarf haben.
Auf das Know-how Dritter soll auch bei der Betreuung der Arbeitslosen zugegriffen werden. Die Job-Center sollen nämlich Aufträge an Dritte vergeben können, z.B. um Stärken-Schwächen-Profile sowie Entwicklungspläne als verbindliche Zielvereinbarung zu erstellen.
Die Vorschläge lösen bei den Weiterbildnern aber nicht nur Freude aus. Kritik kommt vom Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (BBB), der im Bezug auf die Qualifizierung Arbeitsloser seine Felle davon schwimmen sieht. Die Forderung, möglichst viele Qualifizierungsmaßnahmen Arbeitsloser on-the-job durchzuführen, ist seiner Meinung nach unrealistisch: Sie seien schon jetzt nicht in der Lage, die eigenen Mitarbeiter weiterzubilden. Zudem hätten sie keinerlei Kompetenz, Bildungsbedarfe zu ermitteln. Die Mitarbeit der Weiterbildungseinrichtungen ist nach Ansicht des Verbandes daher dringend erforderlich.
Ein weiterer Kritikpunkt des BBB betrifft die Forderung nach mehr Transparenz und Qualität in der Weiterbildung. Ein hoher Grad an Flexibilisierung und Individualisierung bedeute immer auch ein gewisses Maß an Intransparenz. Völlige Transparenz sei nur mit bundesweiten Standardangeboten herzustellen, was den Erfordernissen am Arbeitsmarkt nicht gerecht werde.
Doch auch Positives macht der BBB im Hartz-Papier aus. Begrüßt wird z.B., dass die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Das Ausscheiden unmotivierter Teilnehmer wird seiner Ansicht nach das Niveau der Qualifizierung erhöhen.
Absolut keinen Grund zur Klage sieht indes der Bundesverband Personalvermittlung (BPV). Er begrüßt den Vorschlag der Kommission, Personal-Service-Agenturen (PSA) einzurichten, die Arbeitslose an Unternehmen ausleihen. Die Kommission empfiehlt ausdrücklich die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die das nötige Know-how dafür haben. Die PSA sollen privatrechtliche Unternehmen sein - geführt als ausgegründete Business-Unit der neuen Arbeitsämter oder von Dritten (z.B. Zeitarbeitsfirmen und Personalvermittler).
Gelassen zeigt sich derweil der Chef der BA, Florian Gerster: 'Das muss alles erst in Gesetze gegossen werden. Und das wird nicht so einfach', sagte er im Gespräch mit der Welt am Sonntag.