Über Geld spricht man nicht – das stimmt in Deutschland noch immer. Kaum eine Frage wird hierzulande als peinlicher empfunden als die nach dem Einkommen. Das gilt auch für die Weiterbildungsbranche: Trainer, Berater und Coachs redeten bislang bestenfalls hinter vorgehaltener Hand über ihre Stunden- und Tagessätze. Die Krux daran: Aufgrund des mangelnden Austauschs mit Kollegen darüber, was ihre Dienstleistung wert ist, fehlt vielen selbstständigen Trainern ein Benchmark für ihre eigene Preisgestaltung.
Diese Lücke will nun der BDVT e.V. – der Berufsverband für Trainer, Berater und Coachs – schließen, mit konkreten Honorarempfehlungen für Weiterbildner. Der BDVT geht mit seinen Empfehlungen just zu dem Zeitpunkt an die Öffentlichkeit, zu dem ein Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche eingeführt wird. Das Timing mag Zufall sein – die interne Diskussion im BDVT über Honorare begann immerhin schon vor zwei Jahren. Ganz ungelegen dürfte der Zeitpunkt dem ältesten Verband der Weiterbildungsbranche nicht kommen. Denn von den gesetzlich vorgeschriebenen Lohnuntergrenzen (12,60 Euro in West- und 11,25 Euro in Ostdeutschland) will sich der BDVT bewusst abgrenzen. 'Völlig indiskutabel' sind sie in Augen des BDVT-Präsidenten Claus von Kutzschenbach.
Und tatsächlich liegen zwischen dem vorgeschriebenen Mindestlohn und den BDVT-Empfehlungen Welten. Bei der Einordnung unterscheidet der Verband zunächst drei Gruppen von Trainern: Starter (Jungtrainer, die ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben), Professionals (Trainer mit abgeschlossener Ausbildung, die die Gütekriterien der BDVT-Compliance erfüllen und erste Prozess- und Trainingserfahrung mitbringen) und Senior Professionals (Professionals mit umfassender Lebens-, Trainings- und Prozesserfahrung).
Extras:- Info-Kasten: BDVT-Compliance
- Übersicht: Honorarempfehlungen des BDVT