Zwei gute und zwei schlechte Nachrichten bringt das Jahr 2011 in puncto freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Eine gute Nachricht: Die Option für Selbstständige, sich gegen den Auftragseinbruch abzusichern, gilt seit Januar 2011 unbefristet und ersetzt die alte Regelung, die zum Jahresende 2010 ausgelaufen ist.
Die Versicherung abschließen können – wie gehabt – nur Personen, die sich gerade selbstständig gemacht haben. Allerdings – und das ist neu – haben sie nun länger Zeit, um sich für die Versicherung zu entscheiden. Statt der vier Wochen, die bislang zur Verfügung standen, haben Gründer nun bis zu drei Monate Zeit, um die Police zu beantragen.
Geändert wurden auch die Versicherungskonditionen – und zwar zum Nachteil der Versicherten. Die einschneidendste Neuerung: Der Beitragssatz hat sich mehr als verdoppelt von 17,89 Euro (West, Ost: 15,19 Euro) auf jetzt 38,33 Euro (West, Ost: 33,60 Euro) monatlich. 2012 befürchten Experten erneut eine deutliche Erhöhung auf 77 bzw. 67 Euro monatlich, weil dann die sogenannte Bemessungsgrenze verändert wird.
- Service: Wo Sie das Antragsformular und ein Merkblatt mit Erläuterungen finden