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Zusatzurlaub zugebilligt

Dass es zum Jobprofil gehört, sich an- und auszuziehen, hätte man ja in Bezug auf gewisse Gewerbetreibende geahnt – Models, Stripper, Callgirls und -boys beispielsweise. Aber bei Polizisten? Das Verwaltungsgericht Münster sah das offenbar anders: Es gab einem Polizisten Recht, der auf zusätzlichen Urlaub geklagt hatte, weil er pro Arbeitstag 15 Minuten für das An- und Ausziehen seiner Dienstuniform benötigt. Die Richter werteten dies als Arbeitszeit und sprachen dem Mann sieben Tage Zusatzurlaub im Jahr zu. Hoffentlich kommen jetzt nicht auch repräsentationsbewusste Business-Schnösel auf die Idee, Extraferien einzuklagen – für die harte Zeit im Fitnessstudio, auf der Sonnenbank und beim Maßschneider.
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