Wie wird es sein, mit dem Chef das erste Gespräch zu führen? Was passiert, wenn der Stress wieder kommt? Nach einem erlittenen Burnout ist die Rückkehr in den Job meist mit vielen Ängsten und Unsicherheiten verbunden – sowohl für den Betroffenen, als auch für das Arbeitsumfeld. Denn auch für das Team und die Vorgesetzten stellen sich Fragen: Was kann man dem Mitarbeiter noch zumuten? Was passiert in hektischen Projektphasen? Darf ich den Kollegen auf seine Probleme ansprechen?
Die Wiedereingliederung nach längeren Krankheitsphasen regelt das Arbeitsrecht, auch bei einem Burnout. Laut Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, erkrankten Mitarbeitern eine stufenweise Rückkehr zu ermöglichen. Dieser Re-Integrationsprozess verläuft nach einem bundesweit standardisierten Verfahren, dem sogenannten Hamburger Modell. Diesem Programm müssen Arbeitgeber und Krankenkasse zustimmen. Der erkrankte Mitarbeiter spricht dann mit seinem Arzt einen Eingliederungsplan ab, der einen schrittweisen Wiedereinstieg vorsieht. Anfangs arbeitet der Mitarbeiter meist nur wenige Stunden täglich, steigert seine Arbeitszeit langsam und steigt schließlich wieder voll ein.
Trotz der gesetzlichen Regelungen: Ob die Wiedereingliederung tatsächlich gelingt und ein Rückfall vermieden werden kann, hängt auch von Faktoren ab, die in einem formalen Schema nicht erfasst und berücksichtigt werden können. Von zentraler Bedeutung ist etwa, wie gut die Kommunikation und Abstimmung zwischen den einzelnen Akteuren verläuft. Dazu gehören neben dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Abteilungsleiter und direktem Vorgesetzten auch Krankenkasse und der behandelnde Arzt.
Extras:- Infokasten Arbeitsrecht: Berufliches Wiedereingliederungsmanagement und das Hamburger Modell
- Psychotherapie versus Coaching: Unterschiede auf einen Blick
Beitrag von Nicole Hövel, Igor Tominschek, Alexandra Zäuner aus managerSeminare 176, November 2012