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Übersicht AnsprechpartnerBeitrag von Guido Wolf und Tim Kaufhold aus managerSeminare 285, Dezember 2021
Whistleblower-Richtlinie: Weshalb Compliance ein aktuelles Thema ist und was die neue EU-Vorschrift Unternehmen auferlegt
Stakeholder-Erwartung: Welche Ansprüche von außen und innen nur durch gelebte Compliance erfüllt werden können
Regeln plus Haltung: Wann Compliance zu Integrity wird
Reifegrad-Check: Wie Unternehmen per Fünf-Stufen-Modell prüfen, wo sie in puncto geregelter Compliance stehen
Integrity Management: Welche Maßnahmen eine ethische Haltung fördern und kulturell verankern
Wirkungsgrade: Wie Compliance Management als Integrity Management zur Nachhaltigkeit beiträgt
Mehr als 600 Journalistinnen und Journalisten haben monatelang über 12 Millionen Dokumente durchforstet. Seit Oktober 2021 werden sie auszugsweise veröffentlicht: die Pandora Papers. Sie decken Fälle von Geldwäsche auf und weisen auf milliardenschwere Summen hin, die in Steueroasen versteckt wurden. An die Journalistenvereinigung weitergegeben hatte die Daten ein anonymer Hinweisgeber, ein sogenannter Whistleblower. Nahezu parallel sorgt die Whistleblowerin Frances Haugen derzeit für Furore. Die Amerikanerin empfand in ihrer Zeit als Projektmanagerin bei Facebook einen Widerspruch zwischen dem moralischen Anspruch ihres Arbeitgebers und dessen Handeln und gab im September 2021 interne Dokumente an die Presse. Mit den Facebook Files will sie vor allem die Verwendung zweifelhafter Algorithmen zum Pushen von Fake News belegen.
Pandora Papers und Facebook Files sind nur zwei aktuelle Fälle einer Bewegung, die seit Edward Snowden Fahrt aufgenommen hat: Immer mehr Informanten wagen es, unterm Deckel gehaltenes unethisches oder rechtswidriges Verhalten von Organisationen publik zu machen. Die Gesetzgebung hat inzwischen reagiert. Menschen, die Licht auf die Schatten moralischer Missstände werfen, werden in Europa ab sofort rechtlich durch eine EU-Richtlinie abgesichert. Am 17. Dezember 2021 wird die Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Whistleblowern rechtsverbindlich. Die neue Vorschrift bedeutet für viele Unternehmen: Sie haben einige zusätzliche Pflichten und Auflagen für ihre Compliance-Systeme zu erfüllen.
Konkret: Organisationen, die mehr als 49 Mitarbeitende beschäftigen, müssen bis Mitte Dezember ein Meldesystem für Whistleblower installiert haben. Minimum ist eine externe Ombudsstelle, die Hinweise gegen EU-Rechtsverstöße entgegennimmt, sowie das Vorhalten eines Meldekanals, über den die belastenden Informationen anonym abgegeben werden können (vgl. zu den Regeln der EU-Richtlinie das Tutorial „Whistleblower-Schutz umsetzen“). Zudem dürfen Arbeitgeber einem Whistleblower wegen dessen Offenlegungen nicht kündigen oder ihn benachteiligen. Die Überlegung dahinter: Beispielsweise bei den Dieselabgasskandalen hätte der Rechtsschutz möglicherweise zu einer früheren Aufklärung des betrügerischen Verhaltens durch mitwissende Mitarbeitende geführt. Sollte die Richtlinie bis zum 17. Dezember auf den letzten Drücker noch in ein nationales Gesetz übersetzt werden – in den Schubladen der abgewählten Regierung steckt mit dem Hinweisgeberschutzgesetz eine Vorlage – könnte es für Unternehmen unter 250 Mitarbeitenden zwar eine zweijährige Fristverlängerung geben, bis den neuen Auflagen nachzukommen ist. Doch die Fristenfrage ist im Grunde ebenso sekundär wie die Frage, ob die EU-Richtlinie am Stichtag direkt oder mittelbar durch den Filter einer nationalen Regelung Anwendung findet. Fakt ist: Compliance steht im Fokus des Gesetzgebers.
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