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Übersicht AnsprechpartnerBeitrag von Michael Kopatz aus managerSeminare 281, August 2021
Die Gewerkschaften kämpfen bislang eher für Einkommenserhöhungen als Arbeitszeitverkürzungen. Was verständlich ist, da sie nach jahrelangen Reallohneinbußen der Arbeitnehmenden befürchten müssen, ihre Mitglieder kaum für eine Arbeitszeit von 30 Stunden gewinnen zu können. Einen ersten Schritt machte jedoch die IG Metall: Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie haben seit 2018 die Wahl, ihre Arbeitszeit zeitweise auf verkürzte Vollzeit zu reduzieren – bis auf 28 Stunden.
Seit 2019 gibt es einen neuen Rechtsanspruch auf die sogenannte „Brückenteilzeit“. Bis zu fünf Jahre können Beschäftigte in Teilzeit arbeiten und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren. Zuvor gab es diese Garantie nicht, mit abschreckender Wirkung. Die Brückenteilzeit ist nicht an einen bestimmten Grund geknüpft – wie etwa Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen.
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