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Studie Gleichbehandlungsgesetz

AGG sorgt erneut für Wirbel

Der Streit um das vor zwei Jahren in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist erneut entbrannt. Auslöser ist eine Studie, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes jüngst vorgelegt hat. Dieser zufolge belaufen sich die Folgekosten des AGG für die deutschen Unternehmen im ersten Jahr auf 26 Millionen Euro. Die Untersuchung ist die Antwort auf ein Gutachten der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft aus dem Jahr 2007, in dem von Belastungen durch die Antidiskriminierungsvorgaben von insgesamt 1,7 Milliarden Euro ausgegangen wird.

In der aktuellen Studie heißt es: Das Gutachten der Initiative Soziale Marktwirtschaft sei weder repräsentativ noch vom Verfahren her haltbar und enthalte auch keine Kosten-Nutzen-Analyse. Zum Beispiel seien Nutzeneffekte des  Diskriminierungsschutzes wie Vorteile im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte nicht berücksichtigt worden. 'Das Gutachten ist damit vom Tisch', sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Martina Köppen.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sieht das freilich anders. Unmittelbar nach Veröffentlichung der Untersuchung ließ er verlauten: 'Die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgelegte Studie verkennt die durch das Gesetz verursachten Kosten und Rechtsunsicherheiten. Die Zahl der Klagen wegen vermeintlicher Diskriminierungen hat deutlich zugenommen.' Hundt verwies auf Baden-Württemberg, das als bisher einziges Bundesland solche Klagen erfasse. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des AGG seien dort mehr als hundert Verfahren anhängig gewesen.

Inwieweit das AGG für die Arbeitgeber eher Fluch als Segen ist, wird sich wohl aber erst in den nächsten Jahren zeigen, wie die Erfahrungen in England zeigen. Dort hat es vier bis fünf Jahre gedauert, bis sich die Antidiskriminierungsregelungen in den gerichtlichen Statistiken niedergeschlagen haben.

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