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Seit Anfang 2014 sind alle deutschen Unternehmen dazu verpflichtet, nicht nur körperliche, sondern auch psychische Arbeitsbelastungen ihrer Mitarbeiter zu erheben – und gegebenenfalls Präventionsmaßnahmen einzuleiten. Ein Anspruch, dem die Praxis bisher kaum gerecht wird. Nur etwa 20 Prozent der Unternehmen führen eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durch. Das Problem: Was psychische Belastungen genau sind und wie diese ermittelt werden können, hat der Gesetzgeber offen gelassen. Was die Analyse bringt und welche Tools Unternehmen dafür nutzen können.
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Beitrag von Kai Lenßen aus managerSeminare 212, November 2015