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Kontrolle bis aufs Klo

Seine Verdauungsstörungen wären einem Anwalt fast zum finanziellen Verhängnis geworden. Weil der Mitarbeiter einer Kanzlei innerhalb eines Monats aus Sicht seines Chefs allzu häufig die Toilette aufgesucht und dort insgesamt 384 Minuten verbracht hatte, wurde ihm das Gehalt um 680 Euro gekürzt. Der Chef hatte die Zeit auf dem stillen Örtchen auf die Gesamtbeschäftigungszeit hochgerechnet und war so auf 90 Stunden gekommen, die der Jurist in den vergangenen Monaten auf der Toilette verbracht habe. Der Betroffene klagte dagegen und erhielt vom Kölner Arbeitsgericht Recht, denn, so die Richter: 'Bei akuten Verdauungsstörungen kann man nicht so einfach hochrechnen.' Außerdem: Wer weiß, ob der Mann nicht auch auf dem Klo über heikle juristische Fälle nachgegrübelt hat?
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