Wir sind es ja schon gewohnt: Wenn Unternehmen ihre Gewinne steigern, profitieren davon vor allem Vorstand und Aktionäre. Sie streichen die Boni und Dividenden für die Wertsteigerung ein, während der gemeine Mitarbeiter froh sein kann, wenn seine Lohnerhöhung höher ausfällt als die Inflation. Das ist nicht gerecht. Mitarbeiter müssen am Gewinn beteiligt werden.
Der Beteiligungsgedanke ist nicht neu, schon vor mehr als 150 Jahren hat ihn der katholische Sozialreformer Peter Franz Reichensperger formuliert. Auch der politische Erfinder der sozialen Marktwirtschaft, Ludwig Erhard, wollte eine Gesellschaft von Teilhabern aufbauen. Geklappt hat das, wie wir wissen, nicht. Während in Frankreich derzeit 43 Prozent der Arbeitnehmer und Angestellten am Produktivvermögen ihres Unternehmers beteiligt sind und in Großbritannien 23 Prozent, sind es in der Bundesrepublik gerade einmal fünf Prozent.
Dass die geringe Beteiligung ein handfestes Gerechtigkeitsproblem darstellt, lässt sich anhand von Wertschöpfung und Wertsteigerung zeigen. Die beiden ähnlich klingenden Wörter bedeuten keineswegs dasselbe. Das Kapital eines Unternehmens, sein Aktienkurs und Bilanzgewinn, ist wertsteigernd. Wertschöpfend hingegen sind die Arbeit, die Mitarbeiter, ihr Wissen und die Unternehmenskultur. Die Wertschöpfung geschieht nicht durch das Kapital, sondern durch Menschen. Die Vergütung vieler Spitzenmanager ist aber ausschließlich an die Wertsteigerung geknüpft. Dagegen ist an sich nichts einzuwenden, es kommt jedoch darauf an, auch den Faktor Arbeit gerecht zu bedienen – also die Wertschöpfung, der die Unternehmensleitung ihre erzielte Wertsteigerung zu großen Teilen verdankt.