Zahlreiche Diskussionen, harte Kritik, Konsensgespräche, wiederum Auseinandersetzungen und Kämpfe um Standpunkte säumten ihren Weg. Seit Juni 2002 ist die DIN 33430, die Qualität bei Personalentscheidungen sichern will, auf dem Markt. Vollständiger Titel: 'Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen'.
Personalauswahlverfahren sollen also normiert werden. Dabei geht es nicht nur darum, Qualitätsstandards für diagnostische Verfahren und Instrumente festzulegen. Die DIN 33430 hat sich den gesamten Personalauswahlprozess vorgeknöpft – von der Planung der Eignungsbeurteilungen über die Durchführung von Auswahlverfahren bis hin zur Interpretation der Testergebnisse.
Sechs Jahre wurde an dem Werk, das auf die Initiative des (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP) zurückgeht, gearbeitet. Die DIN 33430 ist die erste Norm, die es im sozialen Bereich gibt. Sinn und Zweck der Norm ist es , Personalauswahl auf ein wissenschaftlich begründbares Niveau zu heben, zwielichtigen Eignungsverfahren wie selbst gestrickten Assessment Centern Einhalt zu gebieten und dem 'Wildwuchs' entgegen zu treten.
Wie stufen Experten die Anwendbarkeit der Norm ein?
Extras:
- Info-Kasten: Die wichtigsten Kriterien der Eignungsbeurteilung nach der DIN 33430.
- Info-Kasten: DIN-Anforderungen an Personaler.
- Übersicht: Drei Anbieter von Einführungsseminaren zur DIN 33430
- Statements: Pro- und Contrathesen zur DIN 33430 von Prof. Dr. Lutz F. Hornke, Lehrstuhl für Betriebs- und Organisationspsychologie, Aachen, und Rainer Schmidt-Rudloff, Referent für betriebliche Personalpolitik bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Berlin.