Ein böses Erwachen dürfte vielen deutschen Unternehmen in den nächsten Monaten bevorstehen: Nun nämlich ist es da, das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - ehemals: Antidiskriminierungsgesetz -, mit dem die Bundesregierung vier EU-Richtlinien zum Schutz vor Benachteiligung und Belästigung unter anderem im Arbeitsleben in deutsches Recht transferiert hat.
Das Gesetz, kurz AGG genannt, hängt nun wie ein Damoklesschwert über den Häuptern der Personalverantwortlichen. Jedenfalls über jenen, die sich nicht auf das neue Gesetzeswerk vorbereitet haben. Und das sind - glaubt man einer Umfrage, die im Juni 2006 der Eschborner Personaldienstleister randstad unter 252 Personalentscheidern durchgeführt hat - die meisten: Über 61 Prozent haben sich auf das Gesetz überhaupt noch nicht eingestellt. Gut ein Viertel erklärt immerhin, bereits über eine eigene Anti-Diskriminierungspolicy zu verfügen. Doch nur rund 14 Prozent haben ihre Arbeit tatsächlich AGG-tauglich gemacht.
Das kann teuer werden, sind sich nicht nur Rechtsexperten einig. Der Kölner Gerling-Konzern hat hier bereits ein neues Geschäftsfeld für sich aufgetan: Er hat eine neue Rechtsschutzversicherung für Unternehmen eingeführt, die sich gegen Ansprüche aus dem AGG verteidigen wollen.
Denn, wenn auch manche Befürchtungen überzogen sein mögen und sich extrem hohe Schadensersatz- und Entschädigungsgelder wie in den USA hierzulande sicherlich nicht durchsetzen werden: Es dürfte einiges an Klagen auf die Arbeitgeber zukommen - von Menschen, die sich aufgrund eines der im Gesetz genannten Merkmale diskriminiert fühlen, also aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung, ihrer „Rasse“, ihrer Weltanschauung, religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit.
Extras:
- Checkliste: Von der Ausschreibung der Stellenanzeige bis hin zur Kündigung - So gestalten Sie ihre Personalarbeit AGG-gerecht.
- Service: Hinweise auf drei Bücher zum AGG sowie auf zwei e-Learning-Angebote, mittels derer Mitarbeiter wie Führungskräfte geschult werden können, Diskriminierungstatbestände zu erkennen und im Sinne des AGG zu handeln.