Vertrag über ein Outdoor-Training mit stärkerer Absicherung des Veranstalters


Bei einem Outdoor-Trainingsvertrag kommt es nicht nur darauf an, die Vertragspflichten des Veranstalters, sondern insbesondere die der Teilnehmer festzuhalten: Je nach Art des Outdoor-Trainings sollte der Teilnehmer vertraglich versichern, über die erforderlichen Qualifikationen (z.B. körperliche Fitness) zu verfügen.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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