Vertrag über die Pflege eines Trainingskonzepts


Die Erstellung ebenso wie die Pflege eines Trainingskonzepts ist eine schöpferische Leistung, die urheberrechtlich geschützt ist. Wenn Sie als Trainingsunternehmen einen Trainer damit beauftragen, ein bereits vorhandenes Trainingskonzept zu pflegen, d.h. es regelmäßig zu aktualisieren oder zu erweitern, sollten Sie hierüber einen schriftlichen Vertrag abschließen, um spätere Streitigkeiten wegen des Urheberrechts von vornherein auszuschließen.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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