Vertrag über die Mithilfe bei der Erstellung eines Trainingskonzepts


Das Urheberrecht schützt den Urheber einer schöpferischen geistigen Leistung und soll ihm die wirtschaftliche Verwertung seiner Leistung ermöglichen. Ein von einem Trainer ganz oder teilweise verfasstes Trainingskonzept zählt zu solchen 'schöpferischen geistigen Leistungen' - und fällt folglich unter das Urheberrecht. Daher ist es wichtig, sich vertraglich abzusichern, wenn Sie einen Auftrag über die Mithilfe bei der Erstellung eines Trainingskonzeptes erteilen. Nur so können Sie spätere Unstimmigkeiten bei Urheberrechtsfragen vermeiden.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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