Vertrag über den Verkauf eines Trainingskonzepts


Trainingskonzepte sind schöpferische Leistungen, die urheberrechtlich geschützt sind. Wenn Sie als Trainer Ihre Trainingskonzepte verkaufen möchten, ohne Ihre Urheberrechte zu verlieren, sollten Sie einen urheberrechtlichen Nutzungsvertrag abschließen. Punkte wie Vertragsgegenstand, Zeitrahmen, Honorar, Zusammenarbeit der Vertragsparteien, Urheberrecht und AGB dürfen in einem solchen Vertrag nicht fehlen.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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