Vertrag eines Beratungsunternehmens über Einzelcoaching


Wer Coaching anbietet, kann für den Erfolg seiner Bemühungen keine Garantie, sondern nur allgemeine Zielvorstellungen abgeben. Entsprechend können Inhalte, Ziel und Zweck des Coachings im Vertrag nur kurz und allgemein fixiert werden. Nie fehlen dürfen hingegen Einzelheiten wie Ort und Zeit der Sitzungen, Honorar oder der Gesamtumfang des Coachings.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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