E-Mail-Marketing: Das ist zu beachten

E-Mail-Marketing: Das ist zu beachten

Viele finden E-Mails lästig. Dennoch sind sie, wenn sie gut aufgebaut sind, eine kostengünstige und vielseitige Informationsmöglichkeit. Seit den verschärften Regelungen zum Datenschutz (DSGVO) sollten Sie bestimmte Aspekte beachten, wenn Sie E-Mails oder Newsletter versenden. Worauf Sie unbedingt achten sollten, lesen Sie in unserem Tipp:

Eigentlich hat jeder in seinem oder ihrem Postfach genug Eingangspost.

Allerdings sind E-Mails ungeschlagen, wenn es darum geht, interessenspezifisch inklusive Verlinkungen und Verweisen zu informieren - und das recht günstig und mit messbaren Ergebnissen. Wir nutzen dieses Instrument gerne.

Einfach loslegen sollte man jedoch nicht. Was es zu berücksichtigen gibt, fassen wir zum Überfliegen zusammen:

Newsletter-Anmeldung

  • Daten dürfen nur zu dem Zweck genutzt werden, zu dem sie erhoben wurden. Wer mal an einem Teamtraining von Ihnen teilgenommen hat, gibt damit nicht automatisch sein Einverständnis dafür, dass Sie ihm regelmäßig Newsletter zusenden.
  • Sie sollten das Einverständnis für den Newsletterempfang nachweisen können. Wer das hat, braucht dieses Einverständnis alter E-Mail-Kontakte nicht neu einzuholen. In einem Formular ein Häkchen für den Versand von Newslettern bereits voreingestellt zu haben, gilt nicht als Einverständnis. Der gebräuchliche Weg, um Newsletter-Anmeldungen rechtssicher zu machen, ist das Double Opt-In-Verfahren, das heißt, das Versenden einer Bestätigungsmail, die vom Nutzer noch einmal angeklickt wird.
  • Nutzen Sie ein DSGVO-konformes Anmeldeformular. Hierauf sind professionelle – optimalerweise deutsche – E-Mail-Versandanbieter eingestellt (wie zum Beispiel cleverreach oder newsletter2go).
  • Wenn ein Geschäftskontakt besteht, darf ein passender Newsletter gesendet werden, sofern alle Bedingungen nach § 37 Abs. 3 UWG eingehalten sind.
  • Eine gute Übersicht über rechtliche Details gibt diese Zusammenfassung von eRecht24.

Bilder

  • Bei Bildern ist das Urheberrecht zu beachten. Das heißt, der Urheber wird genannt und die Nutzungsbedingungen des (gekauften) Bildes lassen den (kommerziellen) Newsletterversand zu. Eine kostenlose Quelle für Fotos ist beispielsweise Pixabay.
  • Bilder sind schön, aber Achtung! Wenn es zu viele werden, wird ein Newsletter als Spam wahrgenommen und rausgefiltert.

Inhalt

  • Klingt simpel: Der Newsletter sollte enthalten, was sein Betreff verspricht. Und dieser sollte nicht zu lang werden. Das ist nicht immer einfach ... Sie haben 50-60 Zeichen für die wichtigsten Schlüsselwörter, die zum Öffnen der E-Mail führen sollen.
  • E-Mails werden weniger intensiv gelesen. Das heißt, knappe und präzise Texte sind erforderlich.
    WER (Trainerkoffer) schreibt WARUM (gute Tools und Inputs!)? Was ist der Nutzen oder die Neuigkeit?
  • Aus dem gleichen Grund sollten Sie das, was wichtig ist, auch möglichst nach oben setzen.
  • Und nutzen Sie ausreichend Zwischenüberschriften. Faustformel: Eine Überschrift und max. 5 Zeilen. Teaser und Links, die auf Ihre Homepage verweisen, helfen, Text zu reduzieren.
  • Eine Zusammenfassung mit 7 Tipps fürs E-Mail-Marketing bieten die 'digital pioneers' von t3n.

Kontaktmöglichkeiten

  • Impressumsangaben sind Pflicht.
  • Es muss möglich sein, den Newsletter abzubestellen oder die eigenen Daten löschen oder aktualisieren zu lassen.
  • Und wer unseren eigenen Newsletter bestellen möchte, kann das hier tun.


Viel Freude beim Schreiben!

TK-Tipp vom 11.06.2019

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