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Weiterbildung in der Schweiz: Qualitätsnachweis gefordert

Nicht nur in Deutschland steht die Qualität öffentlich geförderter Weiterbildung auf dem Prüfstand. Eine ähnliche Diskussion gibt es derzeit in der Schweiz: Auch hier sollen Weiterbildungseinrichtungen künftig nur noch staatlich gefördert werden, wenn sie ihre Qualität dokumentieren. Dies geht aus den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hervor.

Nach Vorstellung der EDK-Mitglieder - das sind die 26 für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport zuständigen Regierungsmitglieder - soll die Weiterbildungsqualität in allen Kantonen nach den gleichen Kriterien geprüft werden. Sie empfehlen die eduQua-Zertifizierung (vgl. Training aktuell 9/2000), ein von Bund und Kantonen entwickeltes Prüfverfahren. Das eduQua-Label wird an Institutionen vergeben, die bestimmte Mindestanforderungen in Bereichen wie Ausbildung und Qualifikation des Lehrpersonals, Kurskonzepte (Lernziele, Methoden etc.), Kundenorientierung und -zufriedenheit erfüllen.

Die Mindestanforderungen sollen nach dem Wunsch der EDK spätestens in drei Jahren alle Weiterbildner erfüllen, deren Klientel Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind. Allerdings soll den Kantonen freigestellt bleiben, ob die Bildungseinrichtungen tatsächlich das eduQua-Zertifikat erwerben müssen oder ob lediglich die eduQua-Kriterien zugrunde gelegt werden.

Erklärtes Ziel der EDK ist eine landesweit abgestimmte Definition von Qualität. Bislang kocht in dieser Hinsicht jeder Kanton sein eigenes Süppchen, da es keine verbindlichen Richtlinien gibt. Kantone, in denen der eduQua-Nachweis für den Erhalt staatlicher Förderung bereits jetzt erforderlich ist, bilden daher momentan noch die Ausnahme.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 10/03, Oktober 2003
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