'Das war nicht schön', sagt Rainer B. in hanseatischem Understatement. Was er dann erzählt, geht zurzeit vor Gericht in die zweite Verhandlungsrunde: Bei einem Networkingtreffen von Trainern in Hamburg sollten die Teilnehmer ein Floß zusammenbauen und in einen Kanal befördern – ein Gruppenevent, das normalerweise an offenen Gewässern stattfindet. Hier jedoch war ein Geländer im Weg, über das das 200 Kilogramm schwere Floß zu heben war. Ein Finger des Klägers geriet unglücklich dazwischen – und wurde teilweise abgerissen.
Zwar konnten die Fingerglieder wieder angenäht werden, Schmerzensgeld möchte der Kläger trotzdem haben, zumal es seiner Ansicht nach weder richtige Anleitungen noch angemessene Schutzvorrichtungen gab. Die Versicherung des beklagten Veranstalters sieht das anders: Der Kläger sei schließlich selbst schuld, wenn er bei einem so riskanten Event mitmacht.
Das Urteil wird am 22. Februar 2012 verkündet. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist jedoch klar, dass eine solche Situation für Trainer und Teilnehmer gleichermaßen unerfreulich ist – und mitunter kostspielig werden kann. Aber was können Weiterbildner tun, um finanzielle Schäden von sich und ihren Teilnehmern abzuwenden? Was brauchen sie unbedingt und wo hört ihre Verantwortung auf?
Mit solchen Fragen befasst sich Edit Frater, Vorsitzende des Vereins Trainerversorgung, täglich. Die Versicherungsmaklerin hat sich auf Weiterbildner spezialisiert und weiß daher, dass viele Trainer ihren Versicherungsbedarf falsch einschätzen. 'Viele Trainer glauben zum Beispiel fälschlicherweise, dass ihre private Versicherung für Schäden im Seminar aufkommt', berichtet Frater. Andere unterschätzen die Schäden, die selbst in harmlosen Seminarräumen entstehen können.
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