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Vereinbarung zur beruflichen Weiterbildung getroffen

Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften haben eine umfassende Vereinbarung zur beruflichen Aufstiegsfortbildung getroffen, auf deren Grundlage sie in Zukunft wirkungsvoll zusammenarbeiten wollen. Diese Vereinbarung ist das Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen zwischen Spitzenorganisationen der Wirtschaft, vertreten im Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Deutschen Angestellten Gewerkschaft.
Ausgangspunkt der Vereinbarung ist die Aufstiegsfortbildung, die in der immer wichtiger werdenden Weiterbildung einen zentralen Bereich mit besonderer Bedeutung für die beruflichen Karrierechancen darstellt. Ziel der Vereinbarung ist es nun, den wachsenden Anforderungen aufgrund vielfältiger Veränderungen in der Berufs- und Arbeitswelt 'auch ordnungspolitisch zu entsprechen und Stagnation zu vermeiden', erklären die drei beteiligten Organisationen.
Hierbei sollen in Zukunft vor allem die nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung bereits bestehenden Regelungsmöglichkeiten besser genutzt werden. Damit sollen die Weichen für neue Prüfungsregelungen bei Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammer gestellt werden, die an dem Bedarf der Praxis orientiert sind. Innovative Weiterbildungskonzepte sollen so 'pragmatisch und zügig' in den Prüfungsordnungen auch auf Bundesebene umgesetzt werden.
Autor(en): (eab)
Quelle: Training aktuell 02/97, Februar 1997
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