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Rexrodt: Förderung der Aufstiegsfortbildung schon ab Januar

Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt sieht eine realistische Chance, daß das neue Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung bereits zum 1. Januar 1996 in Kraft treten kann. Der Gesetzentwurf biete ein realistisches und finanzierbares Konzept zur Förderung der Aufstiegsfortbildung. Durch den Rechtsanspruch, den das Gesetz vorsehe, erhalte der Fortbildungsteilnehmer Sicherheit, mit welchen staatlichen Leistungen er jetzt und in Zukunft rechnen könne. Die Förderung des Lebensunterhaltes lehne sich an die Leistungen des BAföG an. Dies sei sachgerecht. Zur Finanzierung der Lehrgangskosten werde die Deutsche Ausgleichsbank günstige Darlehen anbieten, die während der Fortbildung und in den anschließenden 2 Jahren für den Darlehensteilnehmer zins- und tilgungsfrei seien. Zur Förderung der Existenzgründung sei geplant, die Hälfte des Darlehens für die Lehrgangskosten zu erlassen, wenn die Unternehmensgründung in den ersten zwei Jahren nach erfolgreicher Prüfung erfolgt und zur Einstellung von Mitarbeitern führt. Rexrodt forderte die Länder auf, sich an der Finanzierung der Kosten zu beteiligen. Seit langem werde eine verbesserte Aufstiegsfortbildungsförderung von allen Seiten gefordert. Wenn Bund und Länder jetzt gemeinsam handelten, könne die Förderung schon zum 1. Januar 1996 wirksam sein, erklärte Rexrodt.
Autor(en): (bmwi)
Quelle: Training aktuell 09/95, September 1995
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