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Qualität in der Weiterbildung: ein gewerkschaftlicher Vorschlag

Was zeichnet gute Weiterbildung aus, und wie lässt sich ihre Qualität messen? Mit diesen Fragen beschäftigen sich die Bildungsexperten Prof. Dr. Peter Faulstich, Prof. Dr. Dieter Gnahs und Dr. Edgar Sauter in ihrem kürzlich vorgelegten Gutachten 'Qualitätsmanagement in der beruflichen Weiterbildung: ein Gestaltungsvorschlag'. Es handelt sich dabei um eine Auftragsarbeit für die Gewerkschaften ver.di, IG Metall und GEW.

Anlass für das Gutachten sind die Bestimmungen des ersten Hartz-Gesetzes. Dessen Ziel, vom Arbeitsamt geförderte Weiterbildung effektiver und effizienter zu machen, hat nach Ansicht der Gewerkschaften bislang lediglich dazu geführt, dass Kosten und Vermittlungsquoten bestimmen, welche Maßnahmen gefördert werden. Mit Qualitätssicherung habe das wenig zu tun. Die Gewerkschaften wollen daher jetzt Einfluss nehmen auf die noch ausstehende Rechtsverordnung, die regeln soll, welche Instanzen die Qualität in welcher Weise prüfen.
Entsprechend haben die Gutachter alle erprobten Qualitätssicherungsansätze untersucht: input-, output-, prozess-, teilnehmerschutz- und nachfrageorientierte Modelle, von der DIN EN ISO 9000 ff. über EFQM bis zur Selbstevaluation. Ihr Ergebnis: Jeder Ansatz hat Vor- und Nachteile. Sie schlagen deshalb vor, vorrangig zu prüfen, ob ein Bildungsträger überhaupt ein Qualitätsmanagement betreibt. Zudem sollten einheitliche Mindeststandards formuliert werden, z.B. hinsichtlich der Orientierung an Nachfragerinteressen, der Qualität der Maßnahme und der Anwendung von anerkannten Evaluationsmethoden.

Dass die bundesweit einheitlichen Prüfkriterien eingehalten werden, soll nach Vorstellung der Gutachter ein Akkreditierungsrat sicherstellen. Mit diesem Vorschlag gehen Faulstich & Co. sogar konform mit der bei Hartz genannten Struktur der Prüfinstanzen. Demnach soll der öffentlich-rechtliche und paritätisch zusammengesetzte Akkreditierungsrat auch über die Zulassung der Zertifizierungsagenturen entscheiden. Diese institutionell unabhängigen Agenturen wiederum sollen die Qualität der Bildungsträger beurteilen.

Nach Ansicht der Gewerkschaften kann das vorgestellte Modell nicht nur auf den Bereich öffentlich geförderter Weiterbildung, sondern auf die gesamte Branche angewendet werden. Zunächst bleibt aber abzuwarten, ob die Vorschläge sich in der künftigen Rechtsverordnung wiederfinden werden.

Das Gutachten kann postalisch oder per Mail bestellt werden.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 09/03, September 2003
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