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Österreich fördert Weiterbildung

Österreichische Unternehmen können vom zu versteuernden Gewinn ab sofort 20 statt neun Prozent der angefallenen Weiterbildungskosten abziehen. Diese Erhöhung des Bildungsfreibetrages (BFB) hat die österreichische Bundesregierung auf ihrem Konjunkturgipfel Anfang Dezember 2001 beschlossen.
Der Maßnahmenplan zur Standortbelebung und Konjunkturverbesserung sieht weiter vor, dass Unternehmen zwischen dem BFB und einer Bildungsprämie wählen können. Der Prämiensatz beträgt sechs Prozent der Weiterbildungskosten. Von der Option sollen vor allem mittelständische Unternehmen oder Startups profitieren, die wegen fehlender Gewinne den BFB nicht nutzen können.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 02/02, Februar 2002
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