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Neues Qualitätsmodell für Weiterbildung vorgestellt

Ein neues Qualitätsmodell für die Weiterbildung ist auf dem Markt. Präsentiert wurde es vom ArtSet Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit e.V. Ende November 2001 in Hannover. Das Modell entstand in Zusammenarbeit mit dem Landesverband niedersächsischer Volkshochschulen im Auftrag des Bundesbildungsministeriums sowie des Landes Niedersachsen und wurde bereits bei verschiedenen Bildungsträgern getestet (vgl. TA 2/01).

'Was das Qualitätsmodell von anderen unterscheidet, ist, dass es die Einzigartigkeit und Unvergleichbarkeit des Produkts Bildung berücksichtigt', so Dr. Christiane Ehses von ArtSet. Schließlich bestehe die Besonderheit von Bildung darin, dass der Lernende dieses 'Produkt' durch seine Aktivität herstelle und somit der eigentliche Produzent von Bildung sei. Qualitätsmodelle, die darauf beruhen, von außen in den Lernprozess steuernd einzugreifen, seien daher zum Scheitern verurteilt. 'Das schafft kein Trainer. Er kann lediglich die Bedingungen, in denen Lernen stattfindet, konstruktiv gestalten', so Ehses.

Und um diese Bedingungen geht es: In dem neuen Verfahren übernehmen die Beschäftigten der Weiterbildungsinstitution die Verantwortung für die Qualitätsentwicklung - und zwar in zwölf obligatorischen Bereichen (u.a. Leitbild, Evaluation, Qualität der Lerninfrastruktur, Führung und Personalentwicklung). Zu jedem Bereich existieren Arbeitshilfen, die Mindestanforderungen und Nachweismöglichkeiten aufführen. Die externe Testierung erfolgt durch zwei unabhängig voneinander arbeitende Gutachter auf Grundlage der Selbstevaluation der Bildungseinrichtung. In einem gemeinsamen Workshop werden dann die Ziele für die nächste Qualitätsentwicklungsperiode vereinbart. Kosten für die Testierung: 2.600,- Euro.

Bei ArtSet hofft man, das Testierungsverfahren auch auf politischer Ebene etablieren zu können. Entsprechende Vorgespräche laufen. In Niedersachsen hat es bereits seinen Segen: Das dortige Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat das Verfahren bereits im Juli 2001 gemäß § 10 des dortigen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) anerkannt.
Autor(en): (jgr)
Quelle: Training aktuell 01/02, Januar 2002
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