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Neue Norm legt Qualität für Beurteilungsverfahren fest

Für mehr Qualität in Sachen Bewerbergespräche und -tests will eine neue Norm sorgen. Sie wird im Juni 2002 vom Deutschen Institut für Normung e.V., Berlin, veröffentlicht. Die DIN 33430 trägt die Überschrift 'Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen' und betrifft alle eignungsdiagnostischen Verfahren - vom Bewerbergespräch über Assessment Center und Persönlichkeitstests bis hin zum Biografischen Fragebogen.

Um Beurteilungsverfahren künftig nachvollziehbar zu machen, legt die Norm verbindliche Qualitätskriterien für die einzelnen Verfahren fest. Gefordert sind u.a. Objektivität und Gültigkeit: Die jeweiligen Methoden sollen standardisierbar, wiederholbar und dokumentierbar sein. So ist die exakte Planung der Untersuchungssituation, die Beschreibung der Durchführung sowie die Art der Dokumentation und Auswertung dem Zertifizierer darzulegen.

Darüber hinaus stellt die DIN 33430 Qualitätsanforderungen an alle Mitwirkenden der Personalbeurteilung. Sie müssen u.a. Kenntnisse über die Operationalisierung von Eignungsmerkmalen nachweisen und sich in Sachen Evaluationsmethodik auskennen. Weitere der insgesamt 35 Qualitätskriterien betreffen Rating- und Skalierungsverfahren, Gutachtenerstellung und Testtheorien.

An der DIN 33430, die auf die Initiative des Berufsverbandes der Psychologen (BDP) zurückgeht, haben zahlreiche Personalberatungsunternehmen, u.a. Kienbaum, sowie Testverlage und -autoren mitgearbeitet. Bislang ist eine Zertifizierung lediglich beim Q-Pool 100 möglich.
Autor(en): (pwa)
Quelle: Training aktuell 06/02, Juni 2002
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