Newsticker

NLP-Richtlinien überarbeitet: Anforderungen an Lehrtrainer gestiegen

Der Deutsche Verband für Neurolinguistisches Programmieren (DVNLP) hat die Richtlinien zur NLP-Ausbildung überarbeitet. Ab dem 1. Januar 2000 gelten vor allem für Anwärter auf den Titel 'NLP-Lehrtrainer' verschärfte Kriterien.

NLPler, die ab dem kommenden Jahr mit dem DVNLP einen Kooperationsvertrag als Lehrtrainer schließen möchten, müssen neben den Ausbildungen zum NLP-Practitioner, Master und Trainer mindestens drei Jahre NLP-Erfahrung und 500 Stunden Unterrichtserfahrung in der Erwachsenenbildung vorweisen. Kenntnisse über psychologische Theorien und Therapieformen wie Gestalttherapie, Hypnotherapie oder Familientherapie sind mit 150 Stunden Fortbildung zu dokumentieren. Ebenfalls neu in die Richtlinien aufgenommen wurde eine Art Lehrprobe, die zu einer Bewertung der vorgeschriebenen Assistenzen in Practitioner- und Master-Kursen führt.
Mit der Überarbeitung der Anforderungen an die NLP-Lehrtrainer will der DVNLP die Qualität der NLP-Ausbildungen steigern. Nach den Richtlinien des Verbandes sind allein die Lehrtrainer berechtigt, zertifizierte Ausbildungen zum Practitioner, Master und Trainer durchzuführen. NLP-Trainer hingegen müssen sich auf Seminare wie Kommunikations- oder Verkaufstrainings auf der Basis von NLP beschränken. Aber auch für ihr Curriculum finden sich Änderungen. So müssen NLP-Trainer nach den neuen DVNLP-Richtlinien z.B. zwei Jahre NLP-Erfahrung seit Beginn der Practitioner-Ausbildung nachweisen.

Insgesamt wurden nach Angaben des DVNLP bei der Überarbeitung der Curricula die Inhalte der NLP-Ausbildungen präzisiert, um die bisherigen Interpretationsspielräume vor allem bei den amerikanischen Begriffen einzuschränken. Obwohl die neuen Richtlinien erst bei einem Ausbildungsbeginn nach der Jahrtausendwende verbindlich sind, empfiehlt der DVNLP ihre Anwendung bereits seit Juli 1999.
Autor(en): (abi)
Quelle: Training aktuell 08/99, August 1999
Wir setzen mit Ihrer Einwilligung Analyse-Cookies ein, um unsere Werbung auszurichten und Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Bei dem eingesetzten Dienstleister kann es auch zu einer Datenübermittlung in die USA kommen. Ihre Einwilligung bezieht sich auch auf die Erlaubnis, diese Datenübermittlungen vorzunehmen.

Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Risiken finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren
nach oben Nach oben