Training aktuell: Aktuell kursiert in der Weiterbildungsbranche die Meldung, dass der Begriff „Webinar“ als Marke geschützt ist. Was ist dran an dieser Meldung?
Rolf Becker: Überall im Netz wird diese Meldung aufgegriffen. Sogar der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat ein Rundschreiben verfasst, die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung warnt, in der Weiterbildungsbranche hat der Bundesverband für Training, Beratung und Coaching (BDVT) informiert. Und ja: Tatsächlich ist der Begriff „Webinar“ als Marke geschützt, u.a. für die „Veranstaltung und Durchführung von Seminaren“, was ja unter Weiterbildnern aktuell für Furore sorgt.
Extra:
- Offizielle Stellungnahme von Mark Keller, Inhaber und Lizenzgeber der deutschen Marke WEBINAR®, vom 6.7.2020