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Lohnuntergrenzen in der Weiterbildung

Meinungen zum Mindestlohn

Seit dem 1. August 2012 gilt in der Weiterbildungsbranche ein Mindestlohn. 12,60 Euro in West- und 11,25 Euro in Ostdeutschland verdienen nun Dozenten mindestens, die nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB) geförderte Seminare durchführen. In Training aktuell erklären Vertreter der Weiterbildungsbranche, was sie von der Regelung halten.
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Statements pro und contra von:
  • Renate Richter, Vizepräsidentin Politik des DVWO, Dachverband der Weiterbildungsorganisationen e.V.
  • Petra Gerstenkorn, Bundesfachbereichsleiterin Bildung, Wissenschaft und Forschung bei ver.di
  • Thiemo Fojkar, Vorsitzender des Bundes­verbands der Träger beruf­licher Bildung e.V. (BBB)
  • Carsten R. Löwe, Geschäftsführer des Wuppertaler Kreises e.V.
  • Kai Probst, Sprecher der Geschäfts­führung der TÜV SÜD Akademie GmbH


Extra:
  • Der lange Weg des Mindestlohns - die Entwicklung von 2005 bis zum aktuellen Stand


Download Mindestlohnverordnung

Weitere Informationen von ver.di

Autor(en): Miriam Wagner
Quelle: Training aktuell 09/12, September 2012, Seite 14-16
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