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Länder lehnen Mitfinanzierung des Meister-BAföGs ab

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das neue MeisterBaföG beschlossen. Die Länder sollen dabei 35 % der Kosten übernehmen, was diese jedoch ablehnen. Weiterer Widerstand im Bundesrat ist angekündigt. Nach dem Gesetz soll die Weiterbildung von angehenden Meistern und Technikern mit zunächst zinsfreien, später zinsverbilligten Darlehen gefördert werden. Für die Lehrgangskosten sind Darlehen bis zu 20.000 DM geplant. Bei Vollzeitkursen gibt es Unterstützung zum Lebensunterhalt, für Alleinstehende bis zu 1.045 DM, für Verheiratete bis zu 1.465 DM. Pro Kind kann der Beitrag um 250 DM erhöht werden. Ein Teil des Unterhalts - bis zu 373 DM - werden je nach Einkommen als Zuschuß gewährt. Bei erfolgreichem Abschluß erhalten Existenzgründer einen Darlehenserlaß.
Autor(en): (dpa)
Quelle: Training aktuell 01/96, Januar 1996
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