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Krankengeld für Selbstständige: Regierung rudert zurück

Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, sollen nun doch Anspruch auf Krankentagegeld haben. Das sieht ein Referentenentwurf vor, den das Bundesgesundheitsministerium im Januar 2009 vorgelegt hat. Ursprünglich hatte es aus Berlin geheißen, Selbstständige müssten vor dem 1. Januar 2009 eine zusätzliche Police abschließen, um vor Verdienstausfall geschützt zu sein. Hintergrund der verschieden lautenden Aussagen: Zum Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 hatte die Gesundheitsministerin das Krankengeld für Selbstständige aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gestrichen. Freiberufler sollten sich ab Anfang 2009 selbst um eine Krankengeldabsicherung bemühen, hieß es aus Berlin. Zur Wahl stehen sollten für diesen Zweck eine private Zusatz-Versicherung oder die so genannten Wahltarife der GKV.

Die Wahl hatten in der Praxis aber nur wenige Versicherte. 'Ältere oder chronisch kranke  Menschen haben geringe Chancen, sich privat zu versichern', erklärt Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern e.V. Und auch die Wahltarife der Gesetzlichen Krankenversicherungen konnten bis zum Stichtag nicht alle nutzen. Der Grund: 'Bis zum Jahresende hatte nur ein Bruchteil der gesetzlichen Kassen ihre Konditionen vorgelegt', beklagt Krause-Böhm. Darüber hinaus moniert die Verbraucherschützerin die 'übermäßig lange' Laufzeit der Policen: Drei Jahre müssen sich die Versicherten an ihre Krankenkasse binden.

Eine 'ungerechtfertigte Belastung der Versicherten' sei das Gesetz gewesen, gab das Ministerium im Dezember 2008 zu – und ist zurückgerudert. Die vorgelegte Korrektur, die in den kommenden Wochen das Parlament durchläuft, soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die Regelung sieht vor, dass sich Selbstständige freiwillig für den regulären Beitragssatz von 15,5 Prozent entscheiden können (statt ermäßigten 14,9 Prozent). In diesem Fall steht ihnen wieder Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zu. Krankengeldansprüche vor der siebten Woche müssen weiterhin über eine Zusatzversicherung abgesichert werden. 'Für die Versicherten wäre die Neuregelung eine gute Lösung', erklärt Krause-Böhm. Sie rät davon ab, jetzt noch den Wahltarif bei einer GKV abzuschließen: Schließlich kann man von den meisten Verträgen erst nach einer Karenzzeit von drei Monaten profitieren – und bis dahin könnte das neue Gesetz schon in Kraft getreten sein.

Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 02/09, Februar 2009
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