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Hartz-Gesetze: Gewerkschaften und Verbände machen mobil

30 Prozent der öffentlich geförderten Weiterbildungsmaßnahmen werden entfallen, zwischen 20 und 40 Prozent der Bildungsträger werden nicht überleben. Dieses Szenario entwirft die GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Anbetracht der neuen gesetzlichen Regelungen für die Förderung der Weiterbildung Arbeitsloser und der Kürzungen im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit (BA).

Um auf ihre Befürchtungen aufmerksam zu machen, hat die GEW zusammen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 11. April 2003 zufolge in Hamburg eine Demo-Aktion gestartet, bei der Hunderte von Angestellten von Weiterbildungsträgern sich beim Arbeitsamt arbeitslos meldeten. Zudem hat die GEW der Bundesregierung konkrete Forderungen zukommen lassen. Dazu zählt u.a. ein Nachtragshaushalt sowie ein Bundeszuschusses für die BA.

Auch der Landesverband Niedersachsen des Bundesverbandes Deutscher Privatschulen (VDP) e.V. reagiert auf die Hartz-Gesetze. In einem Anfang April 2003 veröffentlichten Positionspapier äußert er Bedenken, dass die neuen Regelungen sogar mit einer gesellschaftlichen Destabilisierung einher gehen könnten. Die starre Anwendung der Vermittlungsquote (70 Prozent der Kursteilnehmer dürfen innerhalb von sechs Monaten nach der Weiterbildung nicht mehr arbeitslos sein) werde in wirtschaftlich schwächeren Regionen zu einer Schieflage der sozialen Struktur führen. Wo keine Arbeit ist, kann auch nicht vermittelt werden, so die Ansicht des VDP. Die Reduzierung der Förderung von Weiterbildung werde zudem den bereits heute erkennbaren Mangel an Fachkräften verschärfen. Der Anspruch auf einen sorgsamen Umgang mit Steuergeldern, so der VDP, dürfe keinesfalls dazu führen, wirtschaftliche Fehlentwicklungen zu provozieren.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 05/03, Mai 2003
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